Elektrizitätsabgabe

Fast alles wird besteuert, so auch der Strom. Für diesen wird die Elektrizitätsabgabe eingehoben.

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Strom aus nichterneuerbaren Quellen wird besteuert. Die Höhe der Elektrizitätsabgabe beträgt 1,5 Cent/kWh. Seit 1. Mai 2002 bis 31. Dezember 2024 ist sie jedoch auf 0,1 Cent/kWh reduziert. Die Abgabe ist selbst zu berechnen und muss dem Finanzamt gemeldet werden – dies erledigt Dein Energielieferant für Dich. Wenn Du eine Photovoltaikanlage betreibst, musst Du keine Sorge haben, denn erneuerbare Energien fallen unter die Ausnahmeregelung.

Die Enhebung ist über Elektrizitätsabgabegesetz geregelt.

Prinzipiell gilt die Abgabe für jede Art von elektrischer Energie, doch es gibt eine Reihe von Ausnahmen.

  • Freigrenze: Erzeugst Du selbst (egal ob Privatpersonen oder Unternehmen) elektrische Energie bis zu max. 5.000 kWh pro Jahr, zahlst Du keine Elektrizitätsabgabe. Dies wird oft auch als Freigrenze bezeichnet.
  • Strom aus erneuerbaren Energieträgern, der selbst erzeugt und verbraucht wird, ist befreit. Dies betrifft zum Beispiel Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften.
  • Bahnstrom: Die Bahn zahlt eine ermäßigte Elektrizitätsabgabe von 0, 18 Cent je kWh, mit einigen Ausnahmen für bestimmte Nutzungen. Auch diese Abgabe ist bis Silvester 2024 auf 0,1 Cent reduziert.
  • Strom, der zur Erzeugung und Fortleitung von elektrischer Energie, Erdgas und Mineralöl genutzt wird, ist befreit.
  • Strom, der für nichtenergetische Zwecke verwendet wird, ist auch befreit. Dies sind zum Beispiel chemische Prozesse.

( Artikel veröffentlicht: 16.05.2024 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Elektrizitätsabgabe

ElWOG steht für Elektrizitäswirtschafts- und -organisationsgesetz. Es ist ein Bundesgesetz, welches die Organisation der Elektrizitätswirtschaft regelt als auch die Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt. Darüber hinaus nennt das ElWOG die Vorschriften für die Elektrizitätserzeugung, -übertragung, -verteilung und -versorgung. Sie regelt außerdem die Organisation und Funktionsweise des Elektrizitätssektors. Als Grundsatzgesetz des Bundes bildet es die rechtliche Basis für die Ausführungsgesetze der Länder, wie zum Beispiel das Niederösterreichische Elektrizitätswesensgesetz oder das Tiroler Starkstromwegegesetz.


Strom aus nichterneuerbaren Quellen wird besteuert. Die Höhe der Elektrizitätsabgabe beträgt 1,5 Cent/kWh. Seit 1. Mai 2002 bis 31. Dezember 2024 ist sie jedoch auf 0,1 Cent/kWh reduziert. Die Abgabe ist selbst zu berechnen und muss dem Finanzamt gemeldet werden – dies erledigt Dein Energielieferant für Dich. Wenn Du eine Photovoltaikanlage betreibst, musst Du keine Sorge haben, denn erneuerbare Energien fallen unter die Ausnahmeregelung.


Österreich deckt seine Stromproduktion zu etwa zwei Dritteln aus der Wasserkraft. Das ist bei einer Erzeugung von ungefähr 72,9 Terawattstunden Strom pro Jahr ein bedeutender Wert: 35,38 TWh entstehen allein durch Wasserkraft (2020). Auf dem zweiten Platz stehen Wärmekraftwerke, die einen Anteil von 22 Prozent stellen. Diese werden mit fossilen Brennstoffen, wie Erdgas oder Öl, aber auch mit Biomasse betrieben. Den dritten Platz belegt die Windkraft. Die von vielen etwas skeptisch beäugten Windräder stehen beispielsweise im burgenländischen Windpark Andau/Halbturn, dem drittgrößen Windpark Europas, und liefern rund 10 Prozent Energie am Strommarkt Österreichs.